Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Beim Abzug der Fahrtkosten gilt es einige Details zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.